Förderaktion E-Mobilität
Um die neue Förderung zu erhalten, muss der E-Mobilitätsbonus auf der Rechnung ausgewiesen werden. Unsere incadea-Kunden erhalten eine Dokumentation dafür!
In den Jahren 2017 und 2018 wird die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen durch einen E-Mobilitätsbonus unterstützt. Die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ab 01.03.2017 möglich. Dies gilt für Rechnungen ab 01.01.2017.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens der Fahrzeughändler beim Verkauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil pro Fahrzeug gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext über den E-Mobilitätsbonusanteil auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.
Zu diesem Thema schicken wir aktuell eine Dokumentation aus, damit Sie diese auf Ihre Rechnungen andrucken können!
Die Föderaktion
Beim E-Mobilitätsbonus handelt es um eine gemeinsame Förderaktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) sowie der Autoimporteure und der Zweiradimporteure.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf
www.umweltfoerderung.at
Teaserfoto: Andy_Bay / Pixabay