Registrierkassa: Aktueller Status
Das Inkrafttreten der verpflichtenden Sicherheitseinrichtungen wurde verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit für die Umstellung zu geben.
Ursprünglich sollte die verpflichtende Sicherheitseinrichtung bei Registrierkassen am 1. Jänner 2017 in Kraft treten. Da klar wurde, dass der Zeitplan von manchen betroffenen Unternehmen nicht eingehalten werden kann, wurde die Frist auf 1. April 2017 verschoben.
Wir werden die entsprechenden Anforderungen rechtzeitig Anfang 2017 im Rahmen eines Updates für unser Kassamodul zur Verfügung stellen!
Die technische Sicherheitseinrichtung
Die technische Sicherheitseinrichtung, die in der RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) vorgeschrieben ist, soll die Manipulation verhindern. Dazu gehört, dass jeder Bon ab April 2017 mit einem QR-Code versehen werden muss, der unter anderem wesentliche Beleginhalte und einen Verweis auf den letzten Beleg enthält. Durch letzteres erfolgt eine Verkettung der Belege, so dass keine vorhergehenden gelöscht oder geändert werden können.
Die Inhalte der QR-Codes sind mittels Zertifikat und Signatureinheit digital signiert. Diese werden im Rahmen des Update-Pakets von S4 Computer geliefert.
Darüber hinaus ist die Kassa über Finanzonline zu registrieren. Diese Registrierung muss vor der Ausrollung unseres Updates bis Ende Februar 2017 durchgeführt werden.
Über weitere Details berichten wir in einem unserer nächsten Newsletter!
Angebot: Bondrucker & Kassenlade
Da wir immer wieder Anfragen dazu bekommen, ein Hinweis: Ergänzend zum Kassamodul bieten wir auch einen stabilen und verlässlichen Bondrucker samt Kassenlade an. Bei Interesse stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung!