Registrierkassen: Verordnung ab April in Kraft!


Im April tritt die Registrierkassensicherheitsverordnung in Kraft. Unsere incadea-Kassenlösung wird die Software-Anforderungen erfüllen.

 

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (kurz: RKS-V) umfasst die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen. Sie tritt mit 1. April 2017 in Kraft.

Die Softwareanforderungen werden in die bestehende incadea-Kassenlösung integriert und stehen Anfang März 2017 zur Verfügung!
 

Was bedeutet "Sicherheitseinrichtung"?

Die Sicherheitseinrichtung sorgt für eine Verkettung der Barumsätze mit Hilfe der elektronischen Signatur (bzw. des Siegels der Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit). Jeder Beleg wird ab April 2017 mit einem QR-Code versehen sein. In diesem Code sind die wesentlichen Beleginhalte gespeichert, sowie ein Umsatzzähler und ein Verweis auf den letzten Beleg. Der Verweis auf den letzten Beleg führt zur Verkettung der Belege, sodass keiner der vorhergehenden Belege geändert oder gelöscht werden kann. Die Inhalte des Codes sind dabei auch digital signiert, daher ist eine Signaturerstellungseinheit notwendig.

Eine grafische Darstellung der Funktionweise des Prüfverfahrens, das Registrierkassen manipulationssicher macht.Quelle: APA
 

Einsatz bei unseren Kunden

In einem Informationsblatt haben wir die Vorgehensweise für den Einsatz für unsere incadea-Kunden zusammengefasst:

Registrierkassenpflicht-2017


Für Fragen dazu steht Ihnen Ihr gewohnter S4-Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung!


Weitere Informationen zum Thema Registrierkassenpflicht gibt es auf der WKO-Website